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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen
Hexacon Messtechnik GmbH Dieburg        
 
Artikel 1  Allgemeines
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und
Lieferungen des Verkäufers und sind Bestandteil der Kaufvereinbarung zwischen Käufer und
Verkäufer. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen oder Bedingungen gelten nur bei
Ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.
 
Artikel 2 Zustandekommen des Vertrages
Angebote durch den Verkäufer sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anderes vermerkt.
 
Artikel 3 Lieferung
Der Versand erfolgt „ ab Werk“ aus Dieburg auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung
der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist gilt
als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware die Firma verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Bei nicht vom Verkäufer verschuldeten Lieferungsverzögerungen, insbesondere in Fällen höherer
Gewalt- namentlich im Falle von Arbeitskämpfen, Streik und Aussperrung- verlängert sich die
Lieferfrist um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse
nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung von nicht nur unerheblichem Einfluss sind.
Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Teillieferungen sind zulässig.
 
Artikel 4 Übereignung
4.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware liegt beim Verkäufer, bis der Preis vollständig gezahlt
wurde. In dieser Zeit behält der Verkäufer das Eigentumsrecht, der Käufer muss die Waren
treuhänderisch für den Verkäufer verwalten. Falls der Käufer den Kaufpreis der Waren nicht
gemäß den in der Rechnung festgelegten Zahlungsbedingungen bezahlt, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzufordern. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns, liegt ein Rücktritt vom
Vertrag vor.
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten  anzurechnen.
4.2  Das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Waren geht bei Lieferung derselben auf den Käufer
über.
 
Artikel 5 Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ändern sich später
als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis
enthalten sind, oder entstehen sie neu, ist der Verkäufer im entsprechenden Umfang zu einer
Preisänderung berechtigt. Im Falle von Preiserhöhungen von Energie, Rohstoffen und anderen
Mitteln, die zur Herstellung der Waren notwendig sind und die vor dem vereinbarten Liefertermin
Auftreten, hat der Verkäufer das Recht, die Preise der bestellten Ware anteilig zu erhöhen, wenn er
den Käufer schriftlich darüber informiert und voraussetzt, dass der Käufer das Recht hat, die
Kaufvereinbarung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung zu
stornieren.
 
Artikel 6 Zahlung und Verrechnung
Falls nichts anderes vereinbart oder in den Rechnungen des Verkäufers angegeben, ist der Kaufpreis
Sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass der Verkäufer am
Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann.  Bei Banküberweisungen zahlt der Zahlungs-
Empfänger und der Zahler jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch des Verkäufers durch
Mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufer gefährdet wird, stehen dem Verkäufer die Rechte aus
• 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Der Verkäufer ist dann auch berechtigt, alle noch nicht
verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung dem Käufer fällig zu stellen.
Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und
Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Wenn der Käufer einen Betrag nicht bei
Fälligkeit  bezahlt, hat der Verkäufer zusätzlich zu allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln das
Recht auf
1. Begleichung aller Kosten durch den Käufer, die entstanden sind, um den fälligen Beitrag zu
erhalten;
2. Einstellung der Leistungen bis zum Zahlungseingang aller ausstehenden Schulden.
 
Artikel 7 Haftung für Sachmängel
1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens sieben Tage seit Ablieferung schriftlich
Anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser  Frist nicht
entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be -und Verarbeitung –
unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen
Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.
2. Bei begründeter Beanstandung steht es uns frei, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beseitigen.
Das Recht des Kunden bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom
Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt. Weitere Ansprüche , insbesondere ein Anspruch
auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.
Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen beruht oder eine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit vorliegt.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich
ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für  Schadenersatzansprüche des Kunden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen  Pflichtverletzungen durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den
gesetzlichen Vorschriften verjähren.
 
Artikel 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus den Lieferungen und Leistungen ergebenden Rechte und Pflichten gilt
für beide Teile der Firmensitz des Verkäufers als Erfüllungsort. Der Gerichtsstand liegt bei
allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten
nach der Wahl des Verkäufers bei dem für den Firmensitz des Verkäufers zuständigen Gericht.